Hier steht eine beschreibende Überschrift

In meiner Praxis biete ich die aussagepsychologische Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Aussagen kindlicher, jugendlicher und erwachsener Zeugen an. Die aussagepsychologische Begutachtung erfolgt auf der Basis des BGH-Urteils vom 30.07.1999. Die zu begutachtenden Zeugen werden nach ihrer Aussagefähigkeit, nach der Aussagequalität und nach ihrer Aussagezuverlässigkeit beurteilt. Der Rekonstruktion der Aussageentstehung kommt in der Glaubhaftigkeitsbegutachtung eine besondere Bedeutung zu und vervollständigt die Begutachtung.Im Rahmen der Untersuchung werden neben ausführlichen Explorationen auch testpsychologische Verfahren eingesetzt.
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